VEXAT (Verordnung über explosionsfähige Atmosphären):
Wenn in Ihrem Unternehmen brennbare Flüssigkeiten wie z. B. Alkohole, Verdünnungen, Lacke oder Treibstoffe verwendet bzw. gelagert werden, größere Staubmengen wie z.B. Mehl, Holzstaub oder andere feine Rohstoffe vorhanden sind oder einfach nur Batterien für Stapler oder Reinigungsmaschinen geladen werden, dann muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.
Explosionsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben
Die VEXAT-Verordnung für explosionsfähige Atmosphären verpflichtet Unternehmen, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, Explosionsschutzdokumente zu erstellen. Das Explosionsschutzdokument ist eine spezielle„Evaluierung“ von Arbeitsplätzen und Bereichen mit Ex-Atmosphäre und Teil der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§ 2 Abs. 4 DOK-VO).
BMI - SAFETY unterstützt Sie bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumente und begleitet Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen bis hin zu Behördenbesprechungen.
Die Explosionsschutzdokumente beinhalten:
VOLV (Verordnung über Lärm- und Vibrationsschutz):
Egal, ob im Büro durch Telefone und Drucker, in der Lagerhalle durch Stapler und Maschinen oder auf der Baustelle durch Rüttelmaschinen und Bohrhämmer. Ständig sind wir Geräuschemissionen ausgesetzt. Lärm und Vibrationen treten oft gleichzeitig auf. Bei beiden kann es durch eine zu große Dosis zu gesundheitlichen Schäden und sogar zu Berufskrankheiten kommen.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber in der Verordnung über Lärm und Vibrationen (VOLV) vor, dass in allen Arbeitsstätten oder auf Baustellen, wo Arbeitnehmer diesen Belastungen ausgesetzt sind oder sein könnten, eine Evaluierung durchzuführen ist.
BMI SAFETY unterstützt Ihr Unternehmen bei der Durchführung der Evaluierung von Lärm und Vibrationen.
Unsere Evaluierung umfasst:
VOPST (Verordnung über optische Strahlung):
Einerseits ist eine ausreichende Menge Licht notwendig für Stoffwechselvorgänge in unserem Körper und für die Gesundheit unserer Augen. Andererseits kann es durch eine zu große Dosis zu gesundheitlichen Schäden und sogar zu berufsbedingten Erkrankungen insbesondere an Augen und Haut kommen.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber im ASchG und in der Verordnung über optische Strahlung (VOPST) vor, dass in allen Arbeitsstätten oder auf Baustellen, wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Belastungen ausgesetzt sind oder sein könnten, eine Evaluierung durchzuführen ist.
Der Fachbegriff „optische Strahlung“ umfasst sowohl sichtbares als auch unsichtbares (infrarotes, ultraviolettes) Licht, und darüber hinaus kohärentes Licht (z.B. Laser).
Lichtquellen, die nach VOPST zu beurteilen sind:
BMI SAFETY erstellt Ihre Evaluierungsdokumente und beratet Sie bei der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.